Versicherungsgutachten sind Gutachten, die von einer Versicherung oder von einem Versicherungsnehmer für einen Versicherungsschaden beauftragt wurden. Zumeist handelt es sich hierbei um Sach- oder auch Haftpflichtschäden welche durch Unachtsamkeit, Unfälle aller Art, Maschinenbruch aber auch durch weitere Schadensursachen entstanden sind.
Der Sachverständige hat bei Versicherungsgutachten beispielsweise folgende Aspekte zu untersuchen und schriftlich aufzunehmen:
· Ermittlung der Schadensursache, Schadensablauf und Schadenseintritt
· Durchführung einer vollständigen fotografischen Beweissicherung ggf. mit gutachterlicher Bemaßung
· Ermittlung der Schadenshöhe für Instandsetzung und/oder gleichwertigem Ersatz
· Ermittlung von Neu- und Zeitwert
· Ermittlung von Möglichkeiten der Schadensbeseitigung auch unter Berücksichtigung etwaiger gleichwertiger Alternativen
· Nötigenfalls das Empfehlen von vorübergehendem Ersatz
· Anhörung und/oder Recherchieren von/zu Zeugen zur Bestätigung des Unfallhergangs
Liegen beispielsweise erhebliche Schäden vor, die ein sofortiges Handeln im Sinne einer Schadensminderungsmaßnahme beschreiben, so sollte der Sachverständige entsprechende Beratung zu leisten.