Privatgutachten
Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden, wie:
- Privatpersonen
- Juristische Personen
- Firmen
- Versicherungen, Verwaltungen
- Verbände, Organisationen
Diese Privatgutachten dienen zur Feststellung, Dokumentation und auch beseitigung eines Kritikwürdigen Ist - Zustandes einer Maschine oder Anlage. Oft werden vom Gutachter auch die Kosten zur Beseitigung der Beanstandungen ermittelt.
Privatgutachten erstellen bei:
- Maschinenmängeln
- Maschinenbruch
- bei unzureichender Genauigkeit der Maschinen
- keine Prozesssicherheit
- nicht erreichter Leistungsfähigkeit
- Überschreitung der Ausschussquote
- Nichteinhaltung der gültigen Maschinenrichtlinie
- zur Beweissicherung